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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 1. Oktober 2026

Für die Nutzung von casse zwischen der Selyus e.U., Turnergasse 12/2/9, 1150 Wien, Österreich (FN 685012 x, Handelsgericht Wien, UID ATU83604627; „wir“) und Unternehmern („Kunde“).

1. Geltung, Vertragspartner, Unternehmer

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von casse. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, die casse für ihr Unternehmen nutzen; ein Verbrauchergeschäft kommt nicht zustande.

Bei der Registrierung bestätigt der Kunde ausdrücklich, als Unternehmer zu handeln. Wir dürfen einen Nachweis verlangen (Gewerbeberechtigung, Firmenbuch, UID). Stellt sich heraus, dass der Kunde Verbraucher ist, beenden wir den Vertrag sofort und erstatten, was im Voraus bezahlt ist.

Vertragsbestandteile sind diese Bedingungen, der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und die Leistungsbeschreibung und Preise, die beim jeweiligen Kauf gelten und mit der Zustimmung gespeichert werden. Bedingungen des Kunden gelten nicht. Die Datenschutzerklärung ist eine Information, kein Vertrag.

2. Vertragsschluss, Zustimmungen, Nachweis

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde bei der Registrierung diese Bedingungen und den AVV ausdrücklich annimmt, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis nimmt und seine E-Mail-Adresse über den zugesandten Link bestätigt.

Jeder Kauf wird ausdrücklich bestätigt: Abo, Paket, Paketwechsel, Modul, Signatur-Zertifikat samt Verlängerung, Support-Paket und Arbeiten, die wir für den Kunden erledigen. Für den Kauf gilt die Fassung dieser Bedingungen, die dabei angenommen wird — auch für eine spätere Erstattung. Die monatliche Verlängerung des Abos geschieht ohne neue Bestätigung zu den angenommenen Bedingungen.

Zustimmen können nur der Inhaber oder ein Geschäftsführer des Kunden, jeweils mit dem eigenen, persönlichen Benutzerkonto. Die Person bestätigt ihre Vertretungsbefugnis und ihre Identität mit dem zweiten Faktor; für diese Konten ist der zweite Faktor Pflicht.

Jede Zustimmung halten wir fest: Person und Funktion, Zeitpunkt, Fassung und Fingerabdruck des Textes, Wortlaut der Bestätigung, Kauf, Verfahren der Bestätigung, Gerät, IP-Adresse und Browser — in einem Protokoll, das nur ergänzt werden kann und dessen Einträge miteinander verkettet sind. Der Kunde sieht alle angenommenen Fassungen jederzeit unter Abo → Verträge, zum Lesen und als PDF.

Nach jeder Zustimmung erhält der Inhaber eine E-Mail mit dem Text als PDF. Meldet er binnen 14 Tagen in der Kassa (Abo → Verträge, beim Eintrag „Das war ich nicht") oder an office@casse.at, dass die Erklärung nicht von ihm oder einer berechtigten Person stammt, behandeln wir sie als nicht abgegeben; der Eintrag bleibt mit diesem Vermerk stehen, und es gilt die vorherige Fassung. Eine Erklärung, die unter dem Konto einer berechtigten Person mit dem zweiten Faktor abgegeben und nicht fristgerecht bestritten wird, gilt als Erklärung des Kunden.

3. Leistungen

Wir stellen casse als Software über das Internet bereit (Software as a Service). Der Umfang richtet sich nach Paket, Modulen und Leistungsbeschreibung beim Kauf. Die ersten 30 Tage sind kostenlos; die Testphase endet von selbst.

Wir entwickeln casse weiter. Schränken wir eine wesentliche Funktion ein oder nehmen wir sie weg, kündigen wir das mindestens 30 Tage vorher an; der Kunde kann dann zum Wirksamwerden kündigen und bekommt im Voraus bezahlte Entgelte für diese Funktion anteilig zurück.

Wir schulden die Bereitstellung der Software, nicht die Richtigkeit der Daten, die der Kunde erfasst, und keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Rechnungen, die der Kunde mit casse erstellt, sind seine Rechnungen; wir erstellen sie nicht in seinem Namen.

Belege im Übungs- und im Testmodus sind keine Belege im Sinne der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) und dürfen nicht als solche ausgegeben werden.

Dienste Dritter, die der Kunde selbst beauftragt (etwa seinen Zahlungsdienst oder Lieferplattformen), erbringen diese Dritten nach ihren Verträgen. Wir übermitteln dorthin, was der Kunde einstellt.

4. Registrierkasse: was wir schulden, was beim Kunden bleibt

Wir schulden die richtige technische Umsetzung der Pflichten nach der RKSV: die Signatur jedes Barumsatzes über die Signaturerstellungseinheit, das Datenerfassungsprotokoll (DEP), Start-, Monats-, Jahres- und Schlussbeleg, auf Auftrag des Kunden die Anmeldung von Kassa und Signatureinheit über FinanzOnline, den Export für die Abgabenbehörde und den Notfallweg (händische Belege und ihre Nacherfassung).

Finden wir einen Fehler in diesen Funktionen, informieren wir die betroffenen Kunden unverzüglich, beheben ihn kostenlos und helfen kostenlos bei der Korrektur — bei Nacherfassung, DEP und Nachweisen für die Abgabenbehörde.

Beim Kunden bleiben seine Pflichten als Unternehmer: den Startbeleg unmittelbar nach der Anmeldung zu prüfen (§ 6 Abs 4 RKSV, BMF-App „Belegcheck“), das DEP mindestens vierteljährlich auf einem externen Datenträger zu sichern (§ 7 Abs 3 RKSV; casse erinnert daran und stellt den Export bereit), einen Ausfall zu melden und Ersatzbelege zu führen (§ 17 RKSV; casse hilft dabei), richtige Steuersätze, Preise und Artikel und die Aufbewahrung seiner Aufzeichnungen (§ 132 BAO).

5. Signatur-Zertifikat

Für die Registrierkasse bestellen wir bei der A-Trust GmbH ein Signatur-Zertifikat auf den Ordnungsbegriff des Kunden (UID oder Steuernummer) — eines je Betrieb, für alle seine Kassen. Das Zertifikat gehört dem Kunden. Für ihn als Inhaber gelten die Bedingungen der A-Trust für Registrierkassen-Zertifikate; er hat eigene Rechte gegenüber der A-Trust. Mitteilungen der A-Trust an uns (etwa zu Ablauf oder Widerruf) leiten wir an ihn weiter.

Das Entgelt „Signatur über casse“ umfasst Zertifikat, Signaturerstellungseinheit und Signaturen, je Jahr, im Voraus für ein bis fünf Jahre; die enthaltene Menge an Signaturen steht in der Leistungsbeschreibung. Wird sie überschritten, stufen wir nach Bestätigung des Kunden zum genannten Aufpreis hoch.

Am Vertragsende übergeben wir dem Kunden auf Verlangen die Zugangsdaten und die Angaben zum Zertifikat. Ob ein anderer Kassenhersteller das Zertifikat weiter nutzen kann, entscheidet die A-Trust; nach ihrer Auskunft ist das derzeit nicht möglich.

Erstattung: Volle Jahre, die im Voraus bezahlt und noch nicht begonnen sind, erstatten wir anteilig, wenn wir ordentlich kündigen, wenn wir casse einstellen, wenn der Kunde wegen einer neuen Fassung dieser Bedingungen oder des Wegfalls einer wesentlichen Funktion aussteigt oder wenn er aus einem wichtigen Grund kündigt, den wir zu vertreten haben. Kündigt der Kunde ohne einen solchen Grund, wird nichts erstattet.

6. Preise, Zahlung, Wertsicherung, Umsatzsteuer, Verzug

Es gelten die Preise, die beim Kauf auf casse.at stehen; sie werden mit der Zustimmung gespeichert. Das Abo wird monatlich im Voraus über den Zahlungsdienst Stripe verrechnet (Karte oder SEPA-Lastschrift), Jahresentgelte jährlich im Voraus.

Wir sind derzeit Kleinunternehmer (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG) und weisen keine Umsatzsteuer aus. Werden wir umsatzsteuerpflichtig, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer zum Nettopreis hinzu; wir kündigen das mindestens zwei Monate vorher an, und der Kunde kann zum Wirksamwerden ohne Nachteil kündigen.

Die Preise sind wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2020 der Statistik Austria (oder dem Index, der an seine Stelle tritt): höchstens einmal im Kalenderjahr, zum 1. Jänner, im Ausmaß der Veränderung seit der letzten Anpassung. Sinkt der Index, senken wir im selben Ausmaß. Eine Anpassung kündigen wir mindestens zwei Monate vorher an; der Kunde kann zum Wirksamwerden ohne Nachteil kündigen. Für im Voraus bezahlte Zeiträume gilt der alte Preis. Jede andere Preisänderung ist eine Änderung dieser Bedingungen (Punkt 13).

Bei Zahlungsverzug erinnern wir und kündigen eine Sperre mindestens sieben Tage vorher an. Während einer Sperre bleibt der Zugriff auf die eigenen Daten zum Export und auf das DEP bestehen — eine Sperre darf den Kunden nicht von seinen gesetzlichen Aufzeichnungen abschneiden.

7. Laufzeit, Kündigung, Einstellung

Das Abo läuft monatlich und verlängert sich um jeweils einen Monat. Der Kunde kann jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende der laufenden Periode kündigen, in der Kassa oder per E-Mail. Wir können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende einer Periode kündigen.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten. Für uns ist das insbesondere ein Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung oder ein rechtswidriger Einsatz der Software; für den Kunden insbesondere ein schwerer Verstoß gegen den AVV.

Einstellung: Stellen wir casse ein — auch wegen Tod oder dauernder Arbeitsunfähigkeit des Inhabers —, kündigen wir das, soweit möglich, mindestens 3 Monate vorher an. Export und DEP bleiben mindestens 3 Monate nach dem Ende abrufbar; im Voraus bezahlte Entgelte erstatten wir anteilig. Wir dürfen den Vertrag an einen Nachfolger übertragen, der ihn zu diesen Bedingungen fortführt; wir teilen das vorher mit, und der Kunde kann dann ohne Frist kündigen.

Bevor eine Kassa endet, erinnern wir an die Außerbetriebnahme nach der RKSV (Schlussbeleg, Meldung in FinanzOnline) und helfen dabei.

8. Daten des Kunden

Die Daten des Kunden gehören ihm. Wir verarbeiten sie nur als sein Auftragsverarbeiter nach dem AVV. Wir verkaufen sie nicht, übermitteln sie niemandem für dessen eigene Zwecke und werten sie nicht für uns aus, auch nicht anonymisiert oder zusammengefasst. Übermittelt wird nur an die Unterauftragsverarbeiter im AVV und an Stellen, die der Kunde selbst bestimmt (etwa FinanzOnline, sein Zahlungsdienst, Lieferplattformen).

Der Kunde kann seine Daten jederzeit vollständig exportieren, samt DEP.

Solange der Vertrag läuft, bleiben alle Aufzeichnungen des Kunden ohne zeitliche Grenze abrufbar — für ihn und für die Abgabenbehörde, jedes Jahr und mehrere Jahre am Stück. Wir löschen davon nichts; löschen kann nur der Kunde selbst oder auf sein Verlangen.

Nach dem Ende des Vertrags bewahren wir die Daten 12 Monate kostenlos auf, gesperrt und nur lesend abrufbar, und der Kunde bekommt einen Link, mit dem er Export und DEP herunterlädt. Danach führen wir sie nur auf seinen ausdrücklichen Wunsch gegen die Jahresgebühr der Leistungsbeschreibung weiter; sonst löschen wir sie nach 2 Erinnerungen und bestätigen die Löschung. Die Aufbewahrung seiner Aufzeichnungen (§ 132 BAO) bleibt seine Pflicht. Die Aufbewahrung nach dem Vertragsende ist eine Leistung ohne Gewähr: für einen Verlust haften wir dabei nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde kann jederzeit die Löschung verlangen (AVV B11).

9. Support, Hilfe, Dienstleistungen

Kostenlos sind die Hilfe in der Software, der Einrichtungsassistent, der Datenimport, die erste Stunde Start-Hilfe, Meldungen von Fehlern und Störungen und Fragen zu Vertrag und Abrechnung. Persönliche Hilfe darüber hinaus enthält das Support-Paket; ohne Paket wird sie je Anliegen zu den Sätzen in der Leistungsbeschreibung verrechnet.

Zugang zur Kassa des Kunden haben wir nur mit seiner Freigabe im Einzelfall — befristet (Standard: 2 Stunden), nur lesend oder mit Schreibrecht, Gesundheitsdaten nur mit eigener Freigabe. Jeder Zugang steht im Protokoll des Kunden, der Inhaber erhält eine Mitteilung. Ohne Freigabe nur zur Abwehr eines Sicherheitsvorfalls oder zur Behebung einer Störung vieler Kunden; dann informieren wir spätestens nach 72 Stunden (AVV B5).

Arbeiten, die wir auf Wunsch für den Kunden erledigen — Einrichtung, Datenübernahme, Umbauten, Arbeiten vor Ort —, erbringen wir nach seiner Bestätigung zu den Pauschalen und Stundensätzen der Leistungsbeschreibung; außerhalb Wiens zuzüglich Kilometergeld. Das ist eine Dienstleistung, kein Werk. Nach der Einrichtung prüft der Kunde Steuersätze, Artikel und Bonkopf und bestätigt sie in der Kassa.

10. Verfügbarkeit und Störungen

Wir streben eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel an, gemessen auf casse.at/status; eine bestimmte Quote schulden wir nicht. Geplante Wartungen kündigen wir mindestens 24 Stunden vorher an und legen sie zwischen 22:00 und 06:00 Uhr.

Bei einer Störung, die das Kassieren verhindert, beginnen wir täglich zwischen 8:00 und 22:00 Uhr binnen 2 Stunden mit der Behebung, sonst ab 8:00 Uhr. Erreichbar sind wir über die Hilfe in der Kassa und support@casse.at.

Liegt die Verfügbarkeit in zwei aufeinanderfolgenden Monaten aus Gründen in unserem Bereich unter 98 %, kann der Kunde ohne Frist kündigen; im Voraus bezahlte Entgelte erstatten wir anteilig.

Die Kassa braucht eine Internetverbindung: Belege entstehen auf dem Server und werden dort signiert. Fällt die Verbindung aus, gilt der Notfallweg nach § 17 RKSV — händische Belege, die danach nacherfasst werden. Nicht in unserem Bereich liegen höhere Gewalt und die Internetanbindung des Kunden — Mängel unserer eigenen Sicherheit gehören nicht zur höheren Gewalt.

11. Pflichten des Kunden

  • Zugangsdaten und zweiten Faktor geheim halten; für jede Person ein eigenes Benutzerkonto; niemanden unter dem Konto des Inhabers oder eines Geschäftsführers arbeiten lassen; ausgeschiedene Personen unverzüglich sperren.
  • Die Daten in casse rechtmäßig verarbeiten: Rechtsgrundlage, Information der Betroffenen, bei Auswertungen einzelner Beschäftigter gegebenenfalls Betriebsvereinbarung (§ 96a ArbVG) oder Zustimmung (§ 10 AVRAG) — casse weist beim Einschalten darauf hin.
  • Vorlagen, die casse für seine Seite erzeugt (Impressum, Datenschutzerklärung, Buchungsbedingungen), sind Muster: der Kunde bleibt Diensteanbieter, Medieninhaber und Verantwortlicher und prüft sie vor dem Veröffentlichen, was er in der Kassa bestätigt. Für unsere eigenen technischen Angaben darin (Cookies, Unterauftragsverarbeiter, Fristen) stehen wir ein.
  • Newsletter und Geburtstagsgrüße nur an Personen mit Einwilligung; casse holt sie mit Bestätigungslink ein und bewahrt den Nachweis auf.

12. Gewährleistung und Haftung

Die Software entspricht im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung; Mängel beheben wir in angemessener Frist. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt.

Unbeschränkt haften wir für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz und nach Art. 82 DSGVO; für Unterauftragsverarbeiter nach dem AVV.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir für vorhersehbare, vertragstypische Schäden, je Schadensfall höchstens bis zum Entgelt der letzten zwölf Monate, mindestens aber bis 10.000 €. Entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ersetzen wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht.

Fehler der RKSV-Funktionen (Punkt 4): Wir ersetzen die nachgewiesene Mehrbelastung aus einer Schätzung (§ 184 BAO) oder einem Sicherheitszuschlag, soweit sie über die ohnehin geschuldete Steuer hinausgeht, und angemessene Kosten der Beratung — im Rahmen dieses Punktes. Strafen für eigenes vorsätzliches Verhalten des Kunden ersetzen wir nicht. Ein Mitverschulden (§ 1304 ABGB), etwa ein nicht geprüfter Startbeleg oder ein nicht gesichertes DEP, mindert den Ersatz.

Die gesetzliche Verjährung gilt; wir verkürzen sie nicht.

13. Neue Fassungen dieser Bedingungen

Diese Bedingungen und der AVV ändern sich nur mit Zustimmung des Kunden. Eine neue Fassung kündigen wir mindestens 2 Monate vor dem Wirksamwerden per E-Mail und in der Kassa an, mit dem neuen Text, einer Übersicht der Änderungen und der Kurzfassung in den Sprachen der App.

Bis zur Zustimmung gilt für den Kunden die Fassung, die er angenommen hat. Neue Käufe setzen die Zustimmung zur neuen Fassung voraus.

Stimmt der Kunde nicht zu, kann er zum Wirksamwerden (oder früher) aussteigen; im Voraus bezahlte Entgelte erstatten wir anteilig, für seine Daten gilt Punkt 8.

Stimmt er bis zum Wirksamwerden weder zu noch steigt er aus, endet die Leistung mit dem Ende der ersten Periode danach; wir erinnern vorher daran. Die Firma bleibt ruhend erhalten, Export und Download bleiben offen, und mit der Zustimmung des Inhabers oder eines Geschäftsführers öffnet sich alles wieder. Entgelte für die Zeit nach dem Ende erstatten wir anteilig.

Die Wertsicherung nach Punkt 6 ist keine Änderung dieser Bedingungen.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Wien. Erklärungen in Textform (E-Mail, in der Kassa) genügen. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Vertragssprache ist Deutsch; die Kurzfassungen in anderen Sprachen dienen dem Verständnis.